Auch die Unterstützung der Arbeitgeber bei der Antragstellung bei den zuständigen Leistungsträgern gehört zu unseren Aufgaben.
Zu unserem Auftrag gehört es, Arbeitgeber zu unterstützen, wenn es um die Beantragung von Förderleistungen für die Einstellung oder die Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen geht. Wir beraten, was bei wem beantragt werden kann und unterstützen Arbeitgeber auf Wunsch bis zur Unterschriftsreife des Antrags.