Für das Merkblatt, das Sie hier herunterladen können und für das entsprechende das Verfahren ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) gemeinsam mit dem Integrationsfachdienst als Träger der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) gem. Art. 26 DSGVO verantwortlich.
Die Angaben, die Sie im Rahmen dieses Verfahrens gegenüber der EAA machen, werden benötigt, um eine Unterstützung des Arbeitgebers durch die EAA gem. § 185a Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX). zu ermöglichen. Die Rechtsgrundlagen dafür sind §§193 Abs. 2 Nr. 9, 185a Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX). Nur mit den von Ihnen gemachten Angaben ist es der EAA möglich, Sie zu beraten, zu unterstützen und Hilfe zu leisten.